Wie verhalte ich bei folgender Warnmeldung?
Grundsätzlich gilt bei einem Fahrtenbuch, dass Hin- und Rückfahrt nicht zusammengefasst werden dürfen.
Als Beispiel: Bei einem Kundenbesuch muss dringend die Hinfahrt separat dokumentiert werden, und die Rückfahrt auch. Nur so ist das vom Finanzamt nachvollziehbar und wird akzeptiert.
Es kann aber durchaus Ausnahmen geben. z.B. kann ein Sicherheitsdienst einmal durchs Viertel fahren, ohne anzuhalten. Wenn das entsprechend im Anlass dokumentiert wird, kann das vom Finanzamt nachvollzogen werden.
Deshalb erlaubt Carsync das Zusammenfassen, gibt aber eine Wahrnung aus. Dem Fahrer soll bewusst sein, dass er Hin- und Rückfahrt nur in Ausnahmefällen zusammenfassen darf.