Hintergrund: EU-Richtlinie und nationales Recht
- EU-Richtlinie 2014/55/EU: Verpflichtet öffentliche Auftraggeber in der EU, elektronische Rechnungen annehmen zu können.
- E-Rechnungsgesetz (Deutschland): Setzt die EU-Richtlinie in deutsches Recht um und bildet zusammen mit der E-Rechnungsverordnung die Grundlage für die E-Rechnungspflicht im B2G-Bereich (Business-to-Government).
Wer ist betroffen?
Bundesbehörden (B2G-Bereich):
- Alle Lieferanten und Dienstleister, die Rechnungen an Bundesbehörden stellen, müssen diese in einem elektronischen, strukturierten Format (z. B. XRechnung) übermitteln.
- Dies betrifft sämtliche Unternehmen, die Leistungen an Behörden des Bundes erbringen (z. B. Ministerien, Bundesämter, etc.).
Landesbehörden und Kommunen (B2G-Bereich):
- Auch Behörden der Bundesländer und Kommunen sind verpflichtet, elektronische Rechnungen annehmen zu können.
- Die Umsetzungsfristen variieren je nach Bundesland, da einige Länder eigene Portale bzw. eigene Umsetzungsfristen haben.
Zukünftig auch B2B-Bereich (Business-to-Business):
- Aktuell besteht in Deutschland noch keine flächendeckende Pflicht für Unternehmen, sich untereinander ausschließlich elektronisch abzurechnen.
- Allerdings wird im Zuge der EU-Initiative „VAT in the Digital Age (ViDA)“ diskutiert, auch im B2B-Bereich eine verbindliche E-Rechnungspflicht einzuführen. Ein konkretes Startdatum auf EU-Ebene steht noch nicht final fest, die Diskussionen deuten jedoch auf Umsetzungszeiträume zwischen 2024 bis 2028 hin.
Verpflichtung zur Annahme von E-Rechnungen (B2G)
- Seit 27. November 2018: Bundesbehörden müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
- Seit 27. November 2020: Lieferanten, die Rechnungen an Bundesbehörden stellen, sind verpflichtet, diese elektronisch im vorgeschriebenen Format (z. B. XRechnung) zu übermitteln.
- Stufenweise Einführung in den Bundesländern: Jedes Bundesland hatte unterschiedliche Fristen, bis wann die E-Rechnung in Verwaltungen angenommen und teilweise auch verpflichtend gefordert werden musste (teilweise bereits 2020, z. T. erst ab 2022/2023).
Ausweitung auf den B2B-Bereich
- Ab 2024 (Frankreich als Beispiel): Frankreich startet die verpflichtende E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich schrittweise.
- Deutschland:
- Es wird erwartet, dass Deutschland sich an kommenden EU-Vorgaben orientiert.
- Ein genauer Zeitplan für eine verpflichtende B2B-E-Rechnung in Deutschland steht (Stand jetzt) noch nicht fest, da zunächst die EU-Verhandlungen zu Ende geführt werden müssen
Formate und Portale
- XRechnung: Standardisiertes XML-basiertes Format für den Austausch elektronischer Rechnungen mit öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
- ZUGFeRD: Hybridformat (PDF + XML), in manchen Bereichen akzeptiert, jedoch in vielen Fällen für B2G nur eingeschränkt nutzbar, sofern nicht alle Vorgaben des XRechnung-Standards erfüllt sind.
- Zentrale Rechnungseingangsportale: Sowohl für Bundesbehörden (z. B. das Portal des Bundes „ZRE“) als auch für einzelne Länder gibt es Online-Portale, über die Lieferanten ihre Rechnungen hochladen bzw. elektronische Rechnungen versenden können.
Fazit
- Aktuell verpflichtend ist die E-Rechnung vor allem für Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern (B2G).
- Für B2B (Unternehmen untereinander) existiert bisher keine allgemeine Pflicht, jedoch wird auf EU-Ebene eine umfassende Einbindung elektronischer Rechnungen diskutiert, die in den kommenden Jahren auch in Deutschland verpflichtend werden könnte.
- Je nachdem, ob man als Unternehmen für Bund, Land oder Kommune arbeitet und in welchem Bundesland man ansässig ist, können verschiedene Stichtage gelten bzw. bereits verstrichen sein.
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