In ECO können bei Fahrzeug-Stammdaten die Verwendungsart "Selbstfahrervermietfahrzeug" ausgewählt werden.
Ein Fahrzeug gilt als Selbstfahrervermietfahrzeug, wenn es gewerbsmäßig ohne Fahrpersonal an wechselnde Personen zur eigenverantwortlichen Nutzung überlassen wird. Dies erfordert eine spezielle Zulassung, einen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I, eine jährliche Hauptuntersuchung (TÜV) und eine spezielle Versicherung.
Wichtige Merkmale:
- Gewerbsmäßige Vermietung: Das Fahrzeug wird wiederholt gegen Entgelt oder wirtschaftliche Vorteile weitergegeben.
- Kein Fahrpersonal: Der Mieter fährt selbst oder bestimmt den Fahrer.
- Wechselnde Nutzer: Es handelt sich nicht um eine langfristige Vermietung an denselben Nutzer (oft unter 1 Jahr).
- Zulassungsanforderungen: Es muss laut § 15 Abs. 3 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) als Mietfahrzeug für Selbstfahrer angezeigt und eingetragen sein.
- Wartung: Die Hauptuntersuchung (HU) ist jährlich fällig, nicht wie bei privaten PKW üblich.
- Anwendungsbeispiele: Klassische Autovermietung, Wohnmobilverleih oder Werkstatt-Ersatzwagen.
Die Nutzung eines Fahrzeugs als Selbstfahrervermietfahrzeug, ohne es entsprechend bei der Zulassungsstelle und der Versicherung anzumelden, ist rechtswidrig.