Wenn Sie bei einer geschäftlichen Fahrt einen Umweg aus privaten Gründen machen, können Sie die Fahrt als Mischfahrt kennzeichnen. Damit berechnet das Fahrtenbuch automatisch die kürzeste Distanz und zeichnet diese als Geschäftsfahrt aus. Der Umweg wird als Privatfahrt berechnet.
- Besondere Regelungen:
Nach aktueller Rechtsprechung ist es zulässig mit dem Firmenfahrzeug vor oder nach einem Geschäftstermin zum Wohnort zu fahren, wenn dieser Vorgang einen Zeit- oder Kilometer-Vorteil (im Vergleich zur regelmäßigen Arbeitsstätte) bringt.
Beispiel:
Ihr Wohnort liegt zwischen dem Sitz Ihrer Firma und einem Ihrer Kunden. Wenn Sie diesen Kunden direkt zu Beginn Ihres Arbeitstages besuchen, ist es zulässig am Vorabend mit dem Firmenfahrzeug zu Ihrem Wohnort zu fahren. Es wäre ein Umweg vor dem Termin in die Firma zu fahren und erst im Nachgang zu Ihrem Kunden.
- Im Zweifelsfall Einsicht in das Änderungslog
Laut dem BFH-Urteil vom 16.11.2005 genügt eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei den Anforderungen an ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Änderungen an den Daten nach der Funktionsweise des Programms technisch ausgeschlossen sind oder in der Datei dokumentiert und offengelegt werden. Unser Elektronisches Fahrtenbuch speichert alle Änderungen in einem Änderungslog, dies kann dem Finanzamt bei Bedarf vorgelegt werden.