Aus steuerrechtlichen Gründen dürfen Fahrten, welche älter als 7 Tage sind nicht mehr verändert werden. Dies gilt ebenso für neue Fahrten, die rückwirkend mehr als 7 Tage zurück erstellt werden sollen. Geschäftliche Fahrten, welche nach 7 Tagen keinen Anlass befüllt haben werden automatisch als private Fahrten abgeschlossen.
Die Vorgabe vom Gesetzgeber hierzu lautet wie folgt:
Für die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuchs schreibt das Finanzamt eine zeitnahe Bearbeitung nach Beendigung der Fahrt vor. Im Gegensatz zum schriftlich geführten Fahrtenbuch, welches direkt nach Beendigung der Fahrt befüllt werden muss, werden dem Fahrer nach aktueller Rechtsprechung (vgl. OFD Rheinland v. 18.02.2013) 7 Tage zur Finalisierung der Einträge und Änderungen im digitalen Fahrtenbuch genehmigt. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden daher die Fahrten geschlossen und damit unveränderbar.
Wir empfehlen Ihnen künftig das CARSYNC-PREMIUM Fahrtenbuch zu nutzen. Dadurch werden Ihre Fahrten automatisch erfasst und für Sie eingetragen.