Die Prüfer schauen sich das Fahrtenbuch und andere Unterlagen, wie z.B. Tankrechnungen oder Kalendereinträge an. Häufig werden auch softwarebasierte Routenplaner zur Prüfung der Entfernungsangaben herangezogen.
Die beliebtsten Punkte, die ein Betriebsprüfer bemämgelt, sind:
- Fehlender Eintrag einer Begründung bei Umwegen.
Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch werden angezweifelt. - Nachträgliche Fahrtenbuchergänzungen aus Kalendereinträgen.
Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht eingehalten.
Grundsätzlich gilt: Nachträgliche Einträge oder Ergänzungen sind nur innerhalb von 7 Tagen erlaubt. - Mehrere Einträge hintereinander haben ein ähnliches Schriftbild.
Das Fahrtenbuch wurde offensichtlich nicht zeitnah geführt. - Kilometerstände im Fahrtenbuch und auf Werkstattrechnungen sind nicht identisch.
Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht eingehalten.
Das Fahrtenbuch wurde offensichtlich nicht zeitnah geführt. - Ortseintrag im Fahrtenbuch und auf der Tankrechnung weichen voneinander ab.
Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht eingehalten.
Das Fahrtenbuch wurde offensichtlich nicht zeitnah geführt. - Das Kennzeichen fehlt oder die Entfernungsangaben stimmen nicht.
Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht eingehalten.
Das Fahrtenbuch wurde offensichtlich nicht zeitnah geführt. Das Finanzamt prüft sporadisch Ihre Entfernungsangaben mit Routenplanern.
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