Wir empfehlen, dass Sie sich von Ihrem Steuerberater zu diesem Thema beraten lassen, da wir keine steuerliche Beratung machen dürfen. Laut Us § 22 Nr. 3 EstG zählen „Prämien“ zu den sonstigen Einkünften, für die es eine jährliche Freigrenze (nicht Freibetrag!) von 256 Euro gibt. Das ist allerdings unser selbst erworbenes Wissen und keine Beratung!