Diebstahl oder Verlust des Kennzeichens hat keinerlei Einfluss auf die beantragte THG-Quote. Das Fahrzeug muss nur einen Tag im Jahr auf Sie angemeldet sein um die THG-Quote beantragen zu können.
Diebstahl oder Verlust des Kennzeichens hat keinerlei Einfluss auf die beantragte THG-Quote. Das Fahrzeug muss nur einen Tag im Jahr auf Sie angemeldet sein um die THG-Quote beantragen zu können.